Banklexikon - K-M zurück
Kapitalertragsteuer
Zinsen, Erträge und Dividenden österreichischer Wertpapiere unterliegen der 25-prozentigen Kapitalertragsteuer.
Kontokorrentkonto
Konto in laufender Rechnung, auf dem Forderungen und Verbindlichkeiten, die aus einer Geschäftverbindung zwischen zwei Geschäftspartnern ständig entstehen, verbucht und gegeneinander aufgerechnet werden.
Kontokorrentkredit
Kredit, der einem Kunden auf einem Kontokorrentkonto bis zu einem bestimmten Höchstbetrag eingeräumt wird
Kreditfähigkeit
Einerseits die von der Geschäftsfähigkeit abhängende rechtliche Fähigkeit einer Person, sich aus einem Kreditgeschäft zu verpflichten, andererseits die wirtschaftliche Fähigkeit, einen Kredit zurückzahlen zu können
Kreditkarte
Kreditkarten werden von Kreditkartengesellschaften über Banken ausgegeben. Die Karte ist ein Bonitätsausweis, der den Karteninhaber berechtigt, bei allen Vertragspartnern den Gegenwert von Waren und Dienstleistungen bargeldlos mit Karte und Unterschrift zu bezahlen bzw. Geld zu beheben.
Kreditrestschuldversicherung
Versicherung, die bei Eintreten des Versicherungsfalles offene Kreditverpflichtungen des Versicherten abdeckt
Kreditwürdigkeit
Persönliche Voraussetzungen (Ruf, Charakter) einer Person für die Gewährung von Krediten
Kundengarantiefonds
Freiwillige Sicherungseinrichtung der Raiffeisen Bankengruppe. Siehe Einlagensicherung
Leasing
Finanzierungsform, bei der Immobilien oder Mobilien von einer Leasinggesellschaft (z.B Raiffeisen-Leasing Ges.m.b.H.) dem Leasingnehmer vermietet werden. Nach Ende der Mietzeit kann der Leasingnehmer das Objekt erwerben, der Leasinggesellschaft zurückstellen oder den Vertrag verlängern.
Lebensversicherung
Versicherung, bei der dem Versicherungsnehmer bzw. Bezugberechtigten für seine Prämienleistung im Versicherungsfall eine im Voraus bestimmte Summe (meist zuzüglich einer Gewinnbeteiligung) ausbezahlt wird
Liquidität
Fähigkeit, Zahlungsverpflichtungen bei Fälligkeit zu erfüllen
Liquiditätsreserve
Summe der einem Unternehmen zur Verfügung stehenden flüssigen Mittel
Losungswort
Kennwort zur Sicherung einer Spareinlage
Mündelgeld
Gelder, die ausdrücklich für Minderjährige oder Pflegebefohlene angelegt werden. Diese Gelder können unter anderem in Form von Spareinlagen oder mündelsicheren Wertpapieren veranlagt werden.
Mündelsicherheit
Sicherheit, die für die Anlage von Mündelgeld gesetzlich erforderlich ist. Zur Entgegennahme von Mündelgeldern sind Banken berechtigt, sofern ein gleich hoher unbelasteter Deckungsstock oder der Bund bzw. ein Bundesland haftet.


