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Wechsel zu Abfertigung Neu nur noch bis Ende 2012 möglich zurück

Gespräch mit Mag. Andreas Zakostelsky, Valida Vorsorge Management

Mag. Andreas Zakostelsky © Helmreich
Die Abfertigung Neu wurde 2003 eingeführt. Ein Wechsel vom alten in das neue Abfertigungssystem ist auch für Arbeitnehmer mit älteren Dienstverträgen möglich. Dieser als Vollübertritt bezeichnete Wechsel kann allerdings nur noch bis Ende 2012 durchgeführt werden.

Herr Mag. Zakostelsky, wie viele Arbeitnehmer in Österreich befinden sich noch im alten Abfertigungssystem? Mit wie vielen Vollübertritten rechnen Sie noch bis Jahresende?

Wir schätzen, dass zurzeit noch rund 1,4 Millionen Arbeitnehmer im alten Abfertigungssystem  sind. Die Anzahl der Vollübertritte lässt sich zwar nicht genau vorhersagen, doch der gegenwärtige Trend deutet darauf hin, dass bis zum Auslaufen der Frist Ende 2012 weitere Steigerungen zu erwarten sind.

Welche Vorteile bringt ein Umstieg für den Arbeitnehmer?

Der Arbeitnehmer kann - ganz im Gegensatz zur Abfertigung Alt - sein Abfertigungsguthaben nicht verlieren. Auch im Fall einer Selbstkündigung bleibt der Anspruch bestehen. Im alten Abfertigungssystem hat der Arbeitnehmer erst nach drei Jahren im Unternehmen Anspruch auf Abfertigung. Doch selbst diesen Anspruch würde er bei Selbstkündigung verlieren.

Wie profitiert der Arbeitgeber davon?

Viele Arbeitgeber bevorzugen die Abfertigung Neu, weil sie die künftigen Kosten durch fixe laufende Beiträge besser planen können. Es entfällt die steuerrechtliche und handelsrechtliche Rückstellungsbildung. Die laufenden Beiträge sowie der Übertragungsbetrag sind als Betriebsausgabe absetzbar.

In welcher Form kann sich der Arbeitnehmer die Abfertigung Neu auszahlen lassen?

Die Abfertigung Neu kann wahlweise als Einmalauszahlung mit einem sechsprozentigen Lohnsteuerabzug oder als lebenslange, steuerfreie Zusatzpension ausbezahlt werden. Um eine lebenslange, steuerfreie Zusatzpension zu beziehen, muss der Arbeitnehmer sein Abfertigungsguthaben entweder in eine Pensionskasse, eine Betriebliche Kollektivversicherung oder in eine Pensionszusatzversicherung übertragen.

Wie kann die Valida ein Unternehmen beim Übertrittsprozess unterstützen?

Auf Wunsch erstellen wir für Firmenkunden Vergleichsberechnungen, in denen sämtliche betriebswirtschaftlichen Positionen für die beiden Abfertigungssysteme gegenüber gestellt werden. Darüber hinaus beraten wir sowohl über die rechtlichen Grundlagen als auch die finanziellen Auswirkungen von Fragen, wie: Welchen Mitarbeitern wird der Vollübertritt angeboten? In welcher Höhe werden Ansprüche aus der Abfertigung Alt in die Betriebliche Vorsorgekasse übertragen? etc.

Mag. Andreas Zakostelsky ist Vorsitzender des Vorstandes der Valida Vorsorge Management.

26. August 2011