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Tipps für Vermieter zurück

Hausherr werden leicht gemacht

Was Sie als Vermieter beachten müssen: Ihre Rechte, Ihre Pflichten und wie es um die Steuer steht.


In die Rolle als Vermieter kommt man schneller als man denkt - sei es, dass Sie eine Wohnung geerbt haben, sei es, dass Sie auf Wohnungseigentum zur Zukunftsvorsorge setzen. Nicht jeder ist in seiner neuen Rolle gleich ein Profi. Lesen Sie im Folgenden, worauf Sie im Besonderen achten sollten:

Was Vermieter wissen müssen
Mietverträge: Befristet oder unbefristet
Prinzipiell können Sie Mietverträge befristet oder unbefristet abschließen. Eine Befristung muss immer schriftlich festgelegt werden. Auch die Vereinbarung, dass das Mietverhältnis nach Ablauf einer bestimmten Frist ohne Kündigung automatisch endet, muss im Vertrag fixiert werden. Unbefristete Mietverhältnisse können dagegen nur einvernehmlich beendet werden oder wenn ein Kündigungsgrund nach dem Mietrechtsgesetz vorliegt. Dafür brauchen Sie allerdings eine gerichtliche Entscheidung. Wesentlichste Kündigungsgründe sind, wenn Sie selbst in der vermieteten Wohnung wohnen möchten (Eigenbedarf) bzw. wenn der Mieter mit seinen Zahlungen im Rückstand ist.
Fragen an die Mieter
Überlegen Sie sich schon im Vorhinein, was Sie von potenziellen künftigen Mietern wissen wollen. Erstellen Sie einen Fragenkatalog, den Sie bei telefonischen Anfragen parat haben. Wesentlichste Fragen sind natürlich die Frage nach der beabsichtigten Mietdauer bzw. wie viele Personen in die Immobilie einziehen wollen.
Ihre Pflichten als Vermieter
Als Vermieter müssen Sie Ihre Immobilie "im jeweils ortsüblichen Standard erhalten und erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner beseitigen". Bei ernsthaften Schäden ist es jedenfalls der Vermieter, der für die Reparatur sorgen muss. Weiters sind Sie als Vermieter dazu verpflichtet, die allgemeinen Teile des Hauses instand zu halten.
Steuern und Gebühren
Umsatzsteuer
Grundsätzlich gilt, dass Sie von der Umsatzsteuer befreit sind, wenn Ihre Mieteinnahmen jährlich 30.000 Euro netto nicht übersteigen (Kleinunternehmerregelung). Sie können allerdings auf die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten. Das bringt den Vorteil, dass Sie damit als Vermieter vorsteuerabzugsberechtigt werden.

Einkommensteuer
Die Mieteinnahmen müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung berücksichtigen. Dabei können Sie aber Ausgaben wie etwa für Instandhaltungsarbeiten aber auch für Fremdkapitalzinsen abschreiben. Wenn der Gewinn aus der Vermietung (Mieteinnahmen abzüglich Spesen bzw. Ausgaben) 730 Euro nicht übersteigt, dann müssen Sie keine Steuer bezahlen.

Gebühren
Für den Mietvertrag ist beim zuständigen Finanzamt eine Vertragsgebühr zu bezahlen. Für die Erklärung und die Bezahlung sind Sie als Vermieter zuständig.

Übrigens: Wenn Sie frei von bürokratischem Ballast Ihr Wohnungseigentum zur Zukunftsvorsorge nutzen wollen, so steht Ihnen dafür ein Servicepaket von Raiffeisen-Leasing zur Verfügung. Dieses umfasst die Koordination und Unterstützung bei der vertraglichen und rechtlichen Abwicklung, die Erstvermietung, auf Wunsch auch die Folgevermietung sowie die Aufbereitung der Unterlagen für die jährliche Einkommensteuererklärung. Fragen Sie Ihren Raiffeisenberater nach allen Details.